Ein Strand den ein Reisender wahrschienlich gerne besuchen würde.

Ist das Freitagsgebet (Jumu‘ah) für Reisende verpflichtend?

Das Freitagsgebet, auch Jumu‘ah oder Cuma namazi genannt, ist eine zentrale Praxis im Islam, die in unserer muslimischen Gemeinschaft weltweit große Bedeutung hat. Während es für sesshafte Gläubige als essenziell gilt, wirft die Frage nach der Verpflichtung des Freitagsgebets für Reisende interessante Aspekte auf.

In dieser umfassenden Analyse beleuchten wir die islamischen Rechtsmeinungen zum Thema „Freitagsgebet auf Reisen“. Wir betrachten die Ansichten verschiedener Rechtsschulen und Gelehrter, um ein klares Verständnis darüber zu erlangen, wie das Freitagsgebet für reisende Muslime in der islamischen Lehre behandelt wird. Dieser Artikel ist besonders relevant für muslimische Reisende, die nach Orientierung in ihrer Glaubenspraxis suchen.

Das Freitagsgebet auf Reisen: Die Sicht der vier Rechtschulen

Die Relevanz dieser Diskussion wird besonders deutlich, wenn man die unterschiedlichen Lebensumstände von Reisenden berücksichtigt und wie diese ihre religiösen Pflichten beeinflussen können. Nach islamischem Verständnis gilt das Salat al-Jumu‘ah, also das Freitagsgebet, nicht als verpflichtend für Reisende. Diese Ansicht wird von der Mehrheit der Gelehrten geteilt, einschließlich der Imame der vier großen Rechtsschulen – Abu Hanifah, Malik, al-Shafi’i und Ahmad.

Die Aussage eines Gelehrten

Besteht für den Reisenden eine Pflicht, das Freitagsgebet zu verrichten?

Diese Auslegungen bieten einen tiefen Einblick in die Flexibilität der islamischen Rechtsprechung, die darauf abzielt, den Gläubigen je nach ihren Umständen Erleichterung zu bieten. Der Gelehrte Ibn Taymiyyah äußerte sich wie folgt:

„Die richtige Meinung ist zweifellos, dass diese (also das Freitagsgebet und das ‘Eidgebet) für den Reisenden nicht obligatorisch sind. Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) reiste häufig: Er führte die ‘Umrah dreimal durch, abgesehen von der ‘Umrah, die er zusammen mit der Hajj durchführte.

Er unternahm seine Abschiedspilgerreise in Begleitung von Tausenden und Abertausenden von Menschen und nahm an mehr als zwanzig Feldzügen teil, aber es gibt keinerlei Berichte, die besagen, dass er auf Reisen Jumu`ah- oder Eid-Gebete gebetet hat; Er betete wie an allen anderen Tagen nur zwei Rak’ahs (d. h. verkürzte Gebete).“

Die Predigt des Propheten auf der Reise

Weiters sagt der Gelehrte:

„Es gibt auch keine Berichte, die besagen, dass er an einem Freitag, als er unterwegs war, eine Khutbah predigte. Weder auf eigenen Beinen noch auf seinem Kamel, wie er es an ‚Eid zu tun pflegte, oder von einer Kanzel aus, wie er es freitags tat. Gelegentlich hielt er auf Reisen eine Ansprache an die Menschen, und dies wurde von ihnen berichtet, aber niemand erzählte, dass er ihnen an einem Freitag während der Reise vor dem Gebet eine Khutbah (Freitagspredigt) hielt, und niemand berichtete, dass er den Koran an einem Freitag laut rezitierte. Hätte er etwas Außergewöhnliches getan und laut rezitiert oder eine Khutbah gehalten, hätten sie es natürlich gemeldet.

Am Tag von ‘Arafah hielt er eine Khutbah, dann kam er herunter und führte sie in einem Zwei-Rak’ah-Gebet, aber niemand berichtete, dass er dieses Gebet laut rezitierte. Diese Predigt war nicht für das Freitagsgebet, denn wenn sie für das Freitagsgebet gewesen wäre, hätte er an jedem zweiten Freitag (wenn er auf Reisen war) dasselbe getan (eine Khutbah gehalten); Diese Predigt wurde gegeben, weil sie Teil der Rituale (des Hajj) war.

Daher sagten alle muslimischen Gelehrten, dass er in ‘Arafah eine Predigt gegeben hätte, selbst wenn es kein Freitag gewesen wäre. Dieser Mutawaatir-Bericht beweist, dass es eine Khutbah für den Tag von ‘Arafah war, nicht für Freitag.“

Die Bedeutung des Freitagsgebets während der Reise

Diese Ausführungen zeigen, dass unser Prophet Muhammed (Allahs Segen und Frieden auf ihm) dem Freitagsgebet während seiner Reisen keine besondere Bedeutung beimaß. Stattdessen konzentrierte er sich auf das verkürzte Gebet und hielt Ansprachen, wenn nötig, aber nicht in Form einer Freitagspredigt.

Kann ein Reisender trotzdem am Freitagsgebet teilnehmen?

Obwohl das Freitagsgebet für Reisende nicht verpflichtend ist, steht es ihnen frei, daran teilzunehmen, wenn sie sich an einem Ort aufhalten. Wie Ibn Taymiyyah an einer anderen Stelle erwähnt, müssen Reisende, die am Jumu‘ah-Gebet teilnehmen, das Zuhr-Gebet nicht verrichten. Diese Flexibilität dient der Erleichterung für Reisende, Frauen und Sklaven. Es wird jedoch als lobenswert angesehen, am Freitagsgebet teilzunehmen, da dies als sicherer gilt, insbesondere wenn der Reisende sich an einem bestimmten Ort aufhält. Diese Erkenntnisse unterstreichen die Bedeutung eines tiefgehenden Verständnisses religiöser Texte und Lehren, um praktische Anleitungen für das tägliche Leben zu gewinnen, insbesondere für diejenigen, die häufig reisen.

Zusammenfassung: Das Freitagsgebet auf der Reise im Islam

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Mehrheit der Gelehrten der Meinung ist, dass das Freitagsgebet für Reisende generell nicht verpflichtend ist. Dennoch bleibt es den Reisenden überlassen, an diesem Gebet teilzunehmen, wenn sie es wünschen.

Und Allah weiß es am besten.

Dieser Artikel wurde inspiriert von folgendem Artikel auf islamqa.info: Do You Have to Pray Jumu`ah while Travelling?

Quelle:
[1] Ibn Taymiyyah, al-Fatawa 24/178
[2] Ibn Taymiyyah, al-Sharh al-Kabir 2/154